Neue Corona-Regeln

  • keine FFP2-Maskentragepflicht in geschlossenen Räumen von Sportstätten
  • Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten verlängert sich bei Nachweises einer Drittimpfung auf 365 Tage
  • erst ab einer Zusammenkunft von 500 Personen (vormals: 50 Pers.) muss der für die Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten
  • keins 2G-Nachweis, kein 3G-Nachweis oder ein anderer Nachweis

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